Veränderungen stehen an...

Schornsteinbau nach der neuen BImSchV.
Veränderungen können Gutes, aber auch Schlechtes mit sich bringen.
 
Aufgrund der Abänderung des §19 in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) durch die Bundesregierung Deutschland sind wir dazu verpflichtet worden, die alte Bauart der Außenschornsteine abzulegen.
 
Bei Feuerungsanlagen, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet werden, muss der Schornstein sowohl nah an den First gebaut werden, als auch diesen überragen.
 
Optisch gesehen ist dies (unserer Meinung nach) eher eine Verschlechterung.
 
Mehr zu der Gesetzesänderung findet Ihr unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__19.html

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